Recht & Compliance
5. Januar 2025
5 min Lesezeit

Anamnese digital: Formulare im Kosmetikstudio rechtssicher nutzen

Immer mehr Studios stellen von Papier auf digitale Anamnese und Einwilligungen um. Was du dabei beachten solltest – und warum es den Alltag erleichtert.

Digitale Anamnese am Tablet im Kosmetikstudio

Stapel mit ausgefüllten Anamnesebögen, unscharfe Unterschriften, und die Suche nach „der Kundin von letzte Woche“ – wer noch mit Papier arbeitet, kennt das. Digital geht das schneller: Formulare werden am Tablet oder vor dem Termin per Link ausgefüllt, gespeichert und der Kundin zugeordnet. Kein Abheften, kein Verlegen.

Rechtlich gelten für digitale Anamnese und Einwilligung dieselben Anforderungen wie auf Papier: Der Inhalt muss stimmen, die Kundin muss verstehen, worin sie einwilligt, und du musst den Nachweis aufbewahren. Entscheidend ist, dass du eine Lösung nutzt, die Daten sicher speichert (z.B. in der EU), Änderungen protokolliert und dir erlaubt, die Unterlagen bei Bedarf nachzuweisen. DSGVO-konform sollte selbstverständlich sein.

Was du bei digitalen Formularen beachten solltest

Die Formulare selbst sollten fachlich korrekt sein – also alle relevanten Fragen und Aufklärungsinhalte enthalten. Bei Behandlungen mit Geräten (z.B. Laser, IPL) kommen oft NiSV-relevante Punkte dazu. Hier lohnt sich die Nutzung von Vorlagen oder einem Anbieter, der rechtssichere Vorlagen anbietet. Eigenes „Zusammenschreiben“ ohne juristische Prüfung kann Lücken haben.

Praktisch wichtig: Die Kundin sollte das Formular vor der Behandlung ausfüllen können – entweder vor Ort am Gerät oder per Link vor dem Termin. So bleibt Zeit zum Lesen, und du hast die Unterlage schon, bevor du startest.

Vorteile im Alltag

Weniger Papier, weniger Ablage, alles einer Kundin zugeordnet und bei Bedarf schnell auffindbar. Bei Nachfragen oder bei der Dokumentation für NiSV hast du alles an einem Ort. Viele Studios, die umgestellt haben, wollen den Papierstapel nicht mehr zurück.

Formulare und Anamnese mit Treatflow

Vorlagen für Anamnese und Einwilligung, digital ausfüllbar und der Kundin zugeordnet. NiSV-konform wo nötig.

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