Beratung, Einwilligung und Doku sauber verwalten – weniger Papier, Fristen im Blick. Ideal für NiSV-relevante Behandlungen im Kosmetikstudio.
Die NiSV (Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen) gilt in Deutschland für Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken. Aus § 3 NiSV ergeben sich konkrete Anforderungen an Gerätesicherheit, Beratung und Aufklärung sowie an die Dokumentation und Aufbewahrung. Mit der richtigen Software erfüllst du diese Pflichten ohne Zettelwirtschaft.
Vor der Anwendung musst du deine Kundinnen beraten und aufklären. Das Beratungsprotokoll hält fest, was besprochen wurde. Mit digitalen Formularen und Vorlagen erstellst du einheitliche Protokolle und vermeidest Lücken. Treatflow bietet Formulare für Anamnesen und Einverständniserklärungen, die du an deine Behandlungen anpassen kannst.
Zu den FormularenDie schriftliche Einwilligung der Kundin ist erforderlich. Ob Laser, IPL oder andere NiSV-relevante Behandlungen – die Einverständniserklärung muss klar und nachvollziehbar sein. Digitale Formulare mit optionaler Signatur erleichtern die Ablage und die spätere Auffindbarkeit.
Einverständniserklärungen in Treatflow§ 3 NiSV verlangt die Aufbewahrung von Beratungsprotokoll und Einverständniserklärung für zehn Jahre. In Papierform bedeutet das Ordner, Platz und das Risiko von Verlust. Mit einer digitalen, rechtssicheren Dokumentation speicherst du alle Unterlagen zentral, findest sie schnell wieder und behältst die Fristen im Blick.
Zur BehandlungsdokumentationRechtliche Hinweise: Diese Seite dient der Information. Für die verbindliche Auslegung der NiSV sind die offiziellen Quellen maßgeblich, z. B. Bundesamt für Strahlenschutz und die Verordnung im Bundesrecht.
Formulare, Behandlungsdokumentation und Aufbewahrung in einer App. 14 Tage kostenlos testen – keine Kreditkarte nötig.