NiSV-konform

NiSV-Dokumentation digital

Beratung, Einwilligung und Archiv – weniger Papier, Fristen im Blick.

  • 10 Jahre Archiv
  • Digitale Signatur
  • Fristen im Blick
14 Tage kostenlos
Keine Kreditkarte
Keine Provision
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NiSV-Dokumentation digital und sicher im Kosmetikstudio

NiSV-Pflichten einfach digital erledigen

Bei Behandlungen mit Laser, IPL oder Ultraschall musst du Beratung, Einwilligung und Doku laut Gesetz aufbewahren. Treatflow macht das digital und übersichtlich.

Beratung dokumentieren

Vor der Behandlung musst du deine Kundin über Wirkung, Risiken und Nachsorge aufklären. Mit Vorlagen geht nichts vergessen.

Einwilligung digital unterschreiben

Deine Kundin unterschreibt am Tablet oder Smartphone. Die Einwilligung wird automatisch im Kundenprofil gespeichert.

10 Jahre sicher aufbewahrt

Das Gesetz verlangt eine Aufbewahrung von zehn Jahren. Digital musst du keine Ordner durchsuchen – alles ist zentral und auffindbar.

So funktioniert’s

In drei Schritten von der Beratung zur archivierten Dokumentation.

  1. 1

    Kundin beraten und aufklären

    Nutze eine Vorlage für das Beratungsprotokoll. Darin haltst du fest: Welche Behandlung, welche Risiken, welche Nachsorge.

  2. 2

    Einwilligung unterschreiben lassen

    Deine Kundin unterschreibt digital am Tablet oder Smartphone. Die Erklärung wird dem Kundenprofil zugeordnet.

  3. 3

    Dokumentieren und archivieren

    Halte Geräteparameter und Behandlungsverlauf fest. Alles bleibt mindestens 10 Jahre gespeichert und auffindbar.

NiSV-Pflichten im Überblick

Die NiSV gilt in Deutschland für Anlagen mit nichtionisierender Strahlung zu kosmetischen Zwecken. Aus § 3 NiSV folgen konkrete Anforderungen an Beratung, Einwilligung und Aufbewahrung. Mit Treatflow erfüllst du diese Pflichten digital – ohne Zettelwirtschaft.

Beratung und Aufklärung

Vor der Anwendung musst du Kundinnen beraten: Art der Behandlung, erwartete Wirkungen, Risiken und Nachsorge. Digitale Formulare und Vorlagen helfen, Lücken zu vermeiden. Zu den Formularen

Einwilligung

Die schriftliche Einwilligung ist erforderlich. In Treatflow unterschreibst du am Tablet oder Smartphone und ordnest die Erklärung dem Kundenprofil zu.

Aufbewahrung: 10 Jahre

Beratungsprotokoll und Einverständniserklärung sind zehn Jahre aufzubewahren (Frist ab Behandlungstag). Digital speicherst du zentral und findest Unterlagen schnell wieder – zur Behandlungsdokumentation.

Welche Behandlungen fallen unter die NiSV?

Typisch betroffen sind Geräte mit optischer oder elektromagnetischer Strahlung zu kosmetischen Zwecken:

  • Laser- und IPL-Haarentfernung
  • Ultraschallbehandlungen
  • Radiofrequenz (RF)
  • Mikrostrom
  • LED-Therapie

Parameter wie Energie, Frequenz oder Wellenlänge gehören zur Dokumentation. Entscheidend ist die kosmetische Zweckbestimmung des Geräts.

Was du bekommst

Digitale NiSV-Dokumentation – von der Beratung bis zum Archiv.

Beratungsprotokolle

Einheitliche Vorlagen für Aufklärung und Risiken.

  • Vorlagen
  • Vollständig
  • Anpassbar

Einwilligungen

Digitale Signatur am Gerät – im Kundenprofil gespeichert.

  • Unterschrift
  • Zuordnung
  • Nachvollziehbar

10-Jahre-Archiv

Unterlagen zentral, suchbar und fristgerecht aufbewahrt.

  • Zentral
  • Auffindbar
  • DSGVO-konform

Behandlungsparameter

Gerätewerte und Verlauf zur Sitzung festhalten.

  • Laser/IPL
  • RF & US
  • Nachsorge

Weniger Papier

Kein Ordnerchaos – alles digital beim Kundenprofil.

  • Schneller
  • Weniger Suchen
  • Im Studio

Rechtssicherer Workflow

Beratung, Einwilligung und Doku greifen ineinander.

  • § 3 NiSV
  • Formulare
  • Dokumentation
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Bereits von 500+ Studios getestet

Support ist herausragend – immer nett, freundlich und lösungsorientiert. Klare Empfehlung!

Velura Saarburg·Laser-Haarentfernung

Unschlagbar im Preis und intuitiv zu bedienen. Mein Wunsch wurde innerhalb eines Tages umgesetzt!

Stefanie R.·Local Guide

Von Phorest gewechselt – Preisleistung ist super. Kann ich mit bestem Gewissen empfehlen.

Sharon U.·Kosmetikstudio

Häufige Fragen zur NiSV-Dokumentation

Wie lange muss ich Beratungsprotokoll und Einverständniserklärung aufbewahren?+
Nach § 3 NiSV sind Beratungsprotokoll und Einverständniserklärung zehn Jahre aufzubewahren. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Behandlung. Eine digitale, rechtssichere Ablage erleichtert die Einhaltung dieser Frist.
Was verlangt die NiSV von Betreibern kosmetischer Anlagen?+
Die NiSV (Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung) verlangt u. a. Gerätesicherheit, Beratung und Aufklärung der Kundinnen sowie die Dokumentation von Beratung und Einwilligung. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus § 3 NiSV.
Kann ich NiSV-Dokumentation digital führen?+
Ja. Eine softwaregestützte Dokumentation mit Formularen, digitaler Signatur und lückenloser Aufbewahrung ist geeignet, die NiSV-Anforderungen zu erfüllen – und reduziert Papier und Suchaufwand.
Welche Geräte fallen unter die NiSV?+
Alle Geräte, die nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen oder nichtmedizinischen Zwecken am Menschen einsetzen, fallen unter die NiSV. Dazu gehören unter anderem IPL-Geräte, Laser, Ultraschallgeräte, Radiofrequenz-Geräte, Mikrostrom-Geräte und LED-Therapiegeräte. Entscheidend ist die Zweckbestimmung: Wird das Gerät kosmetisch eingesetzt, greift die NiSV.
Wie lange müssen NiSV-Dokumente aufbewahrt werden?+
Beratungsprotokoll und Einwilligungserklärung müssen nach § 3 NiSV mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Behandlung. Bei einer digitalen Lösung wie Treatflow wird die Aufbewahrungsfrist automatisch eingehalten.
Brauche ich für jede Behandlung ein neues Beratungsprotokoll?+
Bei einer Erstbehandlung ist ein vollständiges Beratungsprotokoll Pflicht. Bei Folgebehandlungen mit derselben Methode kann auf das vorhandene Protokoll verwiesen werden, sofern sich keine relevanten Änderungen ergeben haben. Ändern sich die Parameter oder der Gesundheitszustand der Kundin, muss eine erneute Beratung und Dokumentation erfolgen.

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