NiSV-konform

NiSV-Dokumentation digital im Griff

Beratung, Einwilligung und Doku sauber verwalten – weniger Papier, Fristen im Blick. Ideal für NiSV-relevante Behandlungen im Kosmetikstudio.

Die NiSV (Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen) gilt in Deutschland für Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken. Aus § 3 NiSV ergeben sich konkrete Anforderungen an Gerätesicherheit, Beratung und Aufklärung sowie an die Dokumentation und Aufbewahrung. Mit der richtigen Software erfüllst du diese Pflichten ohne Zettelwirtschaft.

Beratung und Aufklärung

Vor der Anwendung musst du deine Kundinnen beraten und aufklären. Das Beratungsprotokoll hält fest, was besprochen wurde. Mit digitalen Formularen und Vorlagen erstellst du einheitliche Protokolle und vermeidest Lücken. Treatflow bietet Formulare für Anamnesen und Einverständniserklärungen, die du an deine Behandlungen anpassen kannst.

Zu den Formularen

Einwilligung (Einverständniserklärung)

Die schriftliche Einwilligung der Kundin ist erforderlich. Ob Laser, IPL oder andere NiSV-relevante Behandlungen – die Einverständniserklärung muss klar und nachvollziehbar sein. Digitale Formulare mit optionaler Signatur erleichtern die Ablage und die spätere Auffindbarkeit.

Einverständniserklärungen in Treatflow

Aufbewahrung (10 Jahre)

§ 3 NiSV verlangt die Aufbewahrung von Beratungsprotokoll und Einverständniserklärung für zehn Jahre. In Papierform bedeutet das Ordner, Platz und das Risiko von Verlust. Mit einer digitalen, rechtssicheren Dokumentation speicherst du alle Unterlagen zentral, findest sie schnell wieder und behältst die Fristen im Blick.

Zur Behandlungsdokumentation

Häufige Fragen zur NiSV-Dokumentation

Wie lange muss ich Beratungsprotokoll und Einverständniserklärung aufbewahren?
Nach § 3 NiSV sind Beratungsprotokoll und Einverständniserklärung zehn Jahre aufzubewahren. Eine digitale, rechtssichere Ablage erleichtert die Einhaltung dieser Frist.
Was verlangt die NiSV von Betreibern kosmetischer Anlagen?
Die NiSV verlangt u. a. Gerätesicherheit, Beratung und Aufklärung der Kundinnen sowie die Dokumentation von Beratung und Einwilligung. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus § 3 NiSV. Weitere Informationen findest du beim Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) und beim Bundesministerium für Umwelt.
Kann ich NiSV-Dokumentation digital führen?
Ja. Eine softwaregestützte Dokumentation mit Formularen, digitaler Signatur und lückenloser Aufbewahrung ist geeignet, die NiSV-Anforderungen zu erfüllen – und reduziert Papier und Suchaufwand.

Rechtliche Hinweise: Diese Seite dient der Information. Für die verbindliche Auslegung der NiSV sind die offiziellen Quellen maßgeblich, z. B. Bundesamt für Strahlenschutz und die Verordnung im Bundesrecht.

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